HERKUNFTS-NACHWEISE
ENERGIEBEZUG "GRÜN" MACHEN
Grünstromzertifikate bzw. Herkunftsnachweise ermöglichen es, entkoppelt von einer physischen Lieferung Grünstrom zu erwerben. Stromverbraucher können die Nachweise entweder direkt oder indirekt über ihren Stromlieferanten oder aber getrennt von den bestehenden Stromlieferverträgen kaufen.
Ein Herkunftsnachweis entsteht, wenn eine Megawattstunde Strom in einer zuvor registrierten Erneuerbaren-Energien-Anlage produziert wird. Die Nachweise dürfen nur in Anlagen generiert werden, die nicht nach dem EEG gefördert werden. Hierdurch soll eine Doppelvermarktung vermieden werden.
Jedes Zertifikat gibt an, wie, wo und wann die Megawattstunde Strom erzeugt wurde. Das Zertifikat erhält der Betreiber der Anlage. Dieser kann den Nachweis z. B. an Stromanbieter weiterverkaufen. Der Stromanbieter kann durch den Erwerb des Zertifikates konventionell erzeugten Strom in CO2-freien Grünstrom umdeklarieren.
In der EU hat jeder Mitgliedsstaat ein eigenes Herkunftsnachweisregister, in dem die Nachweise verwaltet werden. Das deutsche Register wird vom Umweltbundesamt betrieben. Um eine doppelte Vermarktung der Nachweise auszuschließen, müssen diese in den entsprechenden Registern entwertet werden. Der Großteil der in Deutschland entwerteten Nachweise stammt aus Norwegen und aus Wasserkraftanlagen.
In Deutschland und der EU werden sog. Guarantees of Origin (GoOs oder GOs) des European Energy Certificate Systems gehandelt. Daneben existieren verschiedene internationale Standards wie Internationale Renewable Energy Certificates (I-RECs) oder Tradable Instruments for Global Renewables (TIGRs) sowie regionale Standards wie Renewable Energy Certificates (RECs) in den USA und Kanada.