Die EU-Kommission (EU-KOM) hat am 30. März 2021 ein umfassendes Paket zur Stärkung nachhaltiger Produkte vorgelegt. Die Initiativen sind Bestandteil des Green Deal und des Aktionsplans Kreislaufwirtschaft und sollen einen zentralen Beitrag zur Erreichung der Klima-, Energie- und Umweltziele der EU leisten.
Gegenstand des Pakets ist u. a. ein Vorschlag für eine neue „Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte“, die die derzeit geltende Ökodesign-Richtlinie ersetzen soll.
Die anvisierte neue Verordnung soll ein weitaus größeres Spektrum an Produktgruppen umfassen und zugleich die Anforderungen an die Produkte ausweiten. Die Vorgaben sollen die Energie- und Ressourceneffizienz der Produkte betreffen, aber auch deren Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Nachrüstbarkeit sowie deren Reparatur- und Recylingfähigkeit. In einem ersten Schritt sollen Vorgaben für Produkte mit besonders starken Umweltauswirkungen festgelegt werden.
Zudem sollen künftig produktspezifische Informationen zu den Umweltauswirkungen bereitgestellt und sog. „digitale Produktpässe“ eingeführt werden, die z. B. Informationen zum Umweltfußabdruck oder Recyclinganteil enthalten sollen.
Ferner schlägt die EU-KOM eine Überarbeitung der Bauprodukteverordnung, die u. a. darauf abzielt, die Nachhaltigkeitsperformance von Bauprodukten zu verbessern. Beispielsweise sollen die Hersteller der Bauprodukte dazu verpflichtet werden, Umweltinformationen über den Lebenszyklus ihrer Produkte bereitzustellen.
Nicht zuletzt wurde der Entwurf einer EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien präsentiert. Danach sollen bis 2030 alle in Verkehr gebrachten Textilerzeugnisse langlebig, reparierbar und recycelbar sein und vorwiegend aus Recyclingfasern bestehen. Geplant ist u. a. die Einführung eindeutigerer Etiketten an Textilien und die gezielte Bekämpfung der Mikroplastik-Freisetzung von Synthetik-Textilien.
Die Vorschläge der EU-KOM werden im nächsten Schritt im EU-Parlament und im Rat der EU diskutiert.
Komentarze