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GEIG und Schnellladegesetz auf den Weg gebracht

In den letzten Tagen wurde mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) und dem Schnellladegesetz zwei Gesetzesvorhaben vorwärts getrieben, die den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastuktur für Elektrofahrzeuge beschleunigen sollen.


Das vom Bundestag nun in der Fassung des Wirtschaftsausschuss verabschiedete GEIG dient in erster Linie der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie und zielt darauf ab, die Möglichkeiten für das Laden von Elektrofahrzeugen zu Hause, aber auch am Arbeitsplatz und bei Aktivitäten wie dem Einkaufen zu verbessern. Die neuen Vorschriften greifen für Wohn- und Nichtwohngebäude mit einer größeren Anzahl von Parkplätzen.


Das GEIG sieht vor, dass bei neu zu errichtenden Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen jeder dritte Parkplatz mit einer Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestattet sein muss. Zudem muss mindestens ein Ladepunkt installiert werden. Bei neuen Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen muss jeder Parkplatz mit einem entsprechenden Leerrohr ausgestattet sein.


Auch im Zuge „größerer“ Renovierungen wird eine Nachrüstung von Leitungsinfrastrukturen gefordert. Des Weiteren müssen ab dem 01. Januar 2025 bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen über mindestens einen Ladepunkt verfügen.


Das vom Kabinett beschlossene Schnelladegesetz soll den Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur für das schnelle Laden von Batterieelektrofahrzeuge unterstützen. Sog. „Schnellladepunkte“ (Ladeleistung von mindestens 150 Kilowatt) sollen eine 80-prozentige Aufladung der Batterie in rund 20 Minuten ermöglichen.


In einem ersten Schritt sollen europaweit 1.000 Schnellladestandorte ausgeschrieben werden. Das Gesetz schafft die Rechtsgrundlage für das Ausschreibungsverfahren. Der Entwurf soll noch im Frühjahr von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, sodass die Ausschreibung im Sommer 2021 starten kann.



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