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Konsultation der EU-KOM zur Zertifizierung des CO2-Abbaus

Die EU-Kommission (EU-KOM) hat Anfang Februar 2022 eine Konsultation zur Vorbereitung einer Verordnung zur Zertifizierung des CO2-Abbaus gestartet. Mit dieser sollen innovative Lösungen für den Abbau bzw. die Entfernung von CO2 aus der Atmosphäre durch die Industrie sowie die Land- und Forstwirtschaft unterstützt werden.


Ziel des anvisierten Zertifizierungsrahmen ist es, transparent die Tätigkeiten kenntlich zu machen, die auf eine umweltverträgliche Weise CO2 aus der Atmosphäre entfernen. Zu diesem Zweck sollen mit der Verordnung konkrete Anforderungen an die Messung, Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung des CO2-Abbaus formuliert werden. Ebenso sollen die Dauer der CO2-Speicherung, potentielle Risiken (z. B. erneute Freisetzung des CO2) und die Energiebereitstellung für den CO2-Abbau adressiert werden.


Die Ausweitung eines nachhaltigen CO2-Abbaus soll zugleich zur Erreichung der Klimaziele der EU beitragen: Das EU-Klimagesetz sieht vor, dass bis spätestens 2050 Klimaneutralität, d. h. ein Gleichgewicht zwischen dem Ausstoß und Abbau von Treibhausgasemissionen erreicht wird. Ab 2050 sollen negative Emissionen erzielt werden.


Die Annahme der Verordnung ist für das 4. Quartal 2022 anvisiert.




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