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Referentenentwurf für Regulierung von Wasserstoffnetzen liegt vor

Seit Ende Januar 2021 liegt ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für die Regulierung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor. Ziel der Regelungen ist es, einen raschen und rechtssicheren Einstieg in den Aufbau einer nationalen Wasserstoff-Infrastruktur zu unterstützen. Die Vorgaben sollen als Übergangsregelung fungieren, bis klare Vorschriften seitens europäischer Ebene feststehen.


Gemäß dem Entwurf soll Wasserstoff, der zur leitungsgebundenen Energieversorgung genutzt wird, neben Elektrizität und Gas als selbstständige neue Energieform definiert werden (§ 3 Nr. 14 des Entwurfs). Die neuen Vorschriften des EnWG sollen nur H2-Netze adressieren, die grundsätzlich für die Wasserstoffversorgung eines jeden Kunden ausgelegt sind (§ 3 Nr. 39a des Entwurfs). Netze, die nur auf die Versorgung bestimmter Kunden abzielen (sog. lokale Inselnetze) sollen der Regulierung folglich nicht unterliegen.


Nach dem Entwurf soll es Betreibern von Wasserstoffnetzen zumindest in der Markthochlaufphase freigestellt werden, ob sie sich der Regulierung des EnWG unterwerfen möchten (§ 28j des Entwurfs). Entscheiden sie sich für eine

Regulierung ihrer Netze, so müssen sie bestimmte Pflichten und Vorgaben einhalten: Mitunter müssen sie den Netzbetrieb und den Netzzugang diskriminierungsfrei und transparent ausgestalten. Beispielsweise sollen sie verpflichtet werden, die Bedingungen und die Entgelte für den Netzzugang im Internet zu veröffentlichen. Die Netzentgelte selbst sollen kostenorientiert festgesetzt und von der Bundesnetzagentur genehmigt werden.


Ferner ist vorgesehen, dass die Netzbetreiber bis zum 01. April 2022 einen Bericht zum aktuellen Stand des Wasserstoffnetzes sowie zur zukünftigen Netzplanung bis 2035 vorlegen. Dieser soll als Basis für einen künftigen „Netzentwicklungsplan Wasserstoff“ dienen.


Sobald der Entwurf im Kabinett beschlossen ist, wird sich der Bundestag damit befassen.









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