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PROJEKT-ABLAUF

VOM PROJEKTPLAN...

Vor dem Start des Projekts wird ein Projektplan erstellt, der durch einen externen Gutachter überprüft wird. Dieser enthält u. a. eine Beschreibung des Projekts, einen Nachweis der Zusätzlichkeit sowie die erwartete Emissionseinsparung.

Für die Berechnung der erwarteten Einsparung wird zunächst ein Referenzszenario entwickelt. Dieses legt dar, wie sich die Treibhausgasemissionen ohne das Projekt entwickeln würden. Die mit der Projektdurchführung erwarteten Emissionen werden dem Referenzszenario gegenübergestellt. Auf dieser Basis kann die erwartete Emissionseinsparung berechnet werden. Grundsätzlich sollte diese eher konservativ geschätzt werden.

 

Ferner enthält der Projektplan einen Monitoringplan. Dieser legt dar, mit welchen Methoden die tatsächlich eingesparten Emissionen ermittelt werden sollen.

 

Nach der Durchführung des Projekts wird ein Monitoringbericht erstellt, der die tatsächlich erzielte Einsparung beschreibt. Der Bericht wird durch einen externen Gutachter verifiziert.

 

Im Anschluss werden die Gutschriften ausgegeben. Um eine Doppelzählung der Emissionseinsparung zu vermeiden, werden die Zertifikate in einem Register mit einer Seriennummer verzeichnet und nach der Nutzung für die Kompensation gelöscht, d. h. als stillgelegt gekennzeichnet. Die beiden größten Register werden durch APX und IHS Markit betrieben. Die Stilllegung wird zumeist durch den entsprechenden Kompensationsdienstleister durchgeführt. Dieser erbringt den entsprechenden Nachweis wie z. B. einen Link der Stilllegung oder einen Kontoauszug.

... BIS ZUR AUSSCHÜTTUNG DER ZERTIFIKATE

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